Betreff:                                      egov@school - Newsletter 02/2025

 

Liebe E-Government-Interessierte!

 

Danke für Dein/Ihr Interesse am Thema – In Ausgabe 02/2025 sind wieder einige „Tipps und Tricks“ zusammengefasst (auch online unter https://egov.hak.wien abrufbar!):

 

# Erleichterung bei der Registrierung der ID Austria für nicht-österreichische Staatsbürger*innen:

Ab sofort können sich nicht-österreichische Staatsbürger*innen nicht nur an Dienststellen der Landespolizeidirektionen, sondern auch an alle Finanzämter für die Aktivierung der ID Austria wenden (Online-Terminreservierung nötig!)
https://www.oesterreich.gv.at/id-austria/registrierungsbehoerden.html

 

# Sokrates-Zugang für Personen ohne SAP-Personalnummer (zB Verwaltungsmitarbeiter:innen an Privatschulen etc.)

Ab sofort ist es auch für Personen ohne SAP-Personalnummer möglich, sich via ID Austria über das BIP in Sokrates einzuloggen:

  1. Unter Schulinformation > „Schulzuordnungen“ im Bildungsportal eine externe Person (je nach Rollenauswahl) per E-Mail einladen
  2. Login der eingeladenen Person mittels Einladungslink und persönlicher ID Austria
  3. Rückbestätigung der Zuordnung (auf Basis E-Mail Info) durch die einladende BIP-Admin-Person
  4. Ab diesem Zeitpunkt können der externen Person nun nötige Rechte für die Tätigkeit im Bildungsportal erteilt werden.
  5. Zuordnung zu einem Sokrates-Nutzerprofil:
    Unter „Schulteam“ kann zu jeder/jedem Bediensteten (eben inkl. externe Personen, wenn registriert!) das „bPK“ (Bereichsspezifisches Personenkennzeichen) direkt via copy&paste kopiert oder auch als csv/xlsx heruntergeladen werden.
  6. Dieses „bPK“ wird dann in Sokrates beim Benutzer im gleichen Feld wie sonst die Personalnummer eingetragen:


    Herzliche Gratulation! Und schon ist die externe Person via ID Austria Nutzung für ein Sokrates-Profil berechtigt!

 

# Der digitale Zulassungsschein in der „eAusweise“-App kann ab sofort auch (auch für definierte Zeitbereiche möglich) an andere Personen weitergegeben werden:

https://www.oesterreich.gv.at/nachrichten/allgemein/digitaler-zulassungsschein-2.html

 

# FIDO-Token:
Ohne „Werbung“ zu betreiben“: Diese beiden Varianten der im BBG-Shop verfügbaren FIDO-Token funktionieren wunderbar mit der ID Austria.

Oft gestellte Fragen zum FIDO-Token:

- Kann ein FIDO Token auch gelöscht werden? Ja – Ein Rücksetzen mit Windows Bordmitteln ist jederzeit möglich

- Kann ein FIDO PIN (vierstellig, nur Ziffern, wird bei der ersten Verwendung festgelegt) auch rückgesetzt werden? NEIN, das ist nicht möglich!

- Können auf einem FIDO Token Logins für mehrere Services/Plattformen hinterlegt werden? JA, dies ist möglich und sehr praktisch!

- Kann ein FIDO Token auch nachträglich einer ID Austria hinzugefügt werden?
Ja, dies ist unter
https://www.a-trust.at/meine-id-austria/fido-token/ jederzeit möglich?

- Wie kann ein FIDO Token aus einem bestehenden Account wieder entfernt werden?
Dies ist nach Login unter
https://www.a-trust.at/konto/ direkt online möglich.

- Ist das „goldene Feld“ am FIDO-Token ein Fingerabdrucksensor? Nein! Der Sensor bestätigt nur, dass eine „reale Person“ den Token bedient.

# Wie bereits angekündigt, ist das Vollmachten-Service in neuer Optik verfügbar.

Auf diese Weise ist es möglich, natürlichen Personen Zugang zum persönlichen Postkorb oder anderen Services zu geben.
https://meine.id-austria.gv.at/meine-ida/de/vollmachten

(Eine Vollmacht kann natürlich von der/dem Geber*in auch jederzeit wieder entzogen werden!)

 

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Herzliche Grüße,

Ihr/Dein

Jörg Hopfgartner