Betreff: egov@school - Newsletter
12/2024
Liebe E-Government-Interessierte!
Danke für Dein/Ihr
Interesse am Thema – In Ausgabe 12/2024 sind wieder einige „Tipps und Tricks“
zusammengefasst (auch online unter https://egov.hak.wien
abrufbar!):
# Auf der
Interpädagogika 11/24 für Sie/Dich „mitgenommen“:
- Folien zum
Info-Vortrag „Das österreichische Bildungsportal“
- Folien zum
Info-Vortrag „Datenschutz im Bildungsbereich“
- „edutube“:
Kurzvideos und Dokumentationen in öffentlich-rechtlicher Qualität jetzt mit
Bildungsportal-Login!
- Digitale
Prüfungsumgebung „Next-Exam“ (kostenfrei!)
# Link-Update: Alle Infos zur ID-Austria sind künftig direkt unter der
neuen Adresse https://id-austria.gv.at/
# Wie sich ja
bereits herumgesprochen hat bzw. im BMBWF-Infomailing IX/2024
verlautbart, ist für das Login zu den Anwendungen Amtssignatur sowie
Sokrates-Login für weiterführende höhere Schule ab 1. März 2025 die ID
Austria notwendig.
Ich teile gerne ein Info-Video, das ich für die
Kolleg*innen erstellt habe zur eigenen Verwendung: https://ida.hak.wien
– Dort wird alles besprochen, was für den Einsatz der ID Austria für das
Bildungsportal nötig ist bzw. wie Mehrwerte für die private Anwendung gut
eingesetzt werden können!
# FIDO Token:
Die Nutzung der App
“Digitales Amt“ hat jedenfalls den größten Mehrwert für den privaten Einsatz
der ID Austria. (Siehe auch Infovideo Link oben!)
Wer jedoch die ID
Austria ohne Smartphone und gegebenenfalls überhaupt ohne Mobiltelefon
einsetzen möchte, kann dies mittels eines „FIDO Tokens“ (wie ein USB Stick) als
2. Faktor tun.
ORF-Artikel zur
Thematik: https://help.orf.at/stories/3222650/
Liste der
einsetzbaren FIDO2-Token:
https://www.oesterreich.gv.at/id-austria/haeufige-fragen/allgemeines-zu-id-austria.html#fido-compatible
Abschließend
nochmals mein überzeugter „Praktiker-Hinweis“, hier wirklich möglichst auf das
Smartphone zurückzugreifen, allein schon wegen des möglichen Mehrwerts
(eAusweise; Führerschein & Zulassung und MeinPostkorb am Handy u.a.)
# ecard NFC:
Seit Ende November hat die App „Meine SV“ eine interessante Zusatzfunktion: Versicherte können ab sofort
ihre e-card mit dem Smartphone via NFC einlesen und so ortsunabhängig
Ärztinnen und Ärzten Zugriff auf das e-card-System erteilen. Die neue Funktion
erleichtert Hausbesuche, Visiten in Pflege- und Altersheimen, telemedizinische
Behandlungen oder die Ausstellung von Rezepten.
Weitere Informationen: https://www.gesundheit.gv.at/news/aktuelles/aktuell-2024/e-card-smartphone.html
# Termino
Kennen Sie schon die heimische wirklich praktikable Alternative zu
Terminvereinbarungsdiensten bzw. Abstimmungen? (Quelle: Bundeskanzleramt) Gerne
https://www.termino.gv.at
ausprobieren!
#
Software-Hinweise für all jene, die noch als 2. Faktor oder für andere
Anwendungen Signatur(chip-)karten verwenden:
Aktuelle Version A-Sign-Client: v1.3.2.82a
Aktuelle Version
A-Trust Bürgerkartensoftware (BKU): v1.7.0.5
# Quishing:
Aktuelle neue Betrugsvariante, bei der gefälschte QR-Codes in
Alltagssituationen (wie zB Parkautomaten, Rechnungen, Zahlscheine u.a.)
eingesetzt werden.
Sicher auch ein
wichtiger Hinweis für die Themenbearbeitung im Unterricht! Artikel zB unter https://www.meinbezirk.at/tirol/c-lokales/achtung-vor-betrug-mit-qr-codes_a6406746
# Amtssignierte
Dokumente an der BHAK 10
Aufgrund einiger
Nachfragen teilen wir gerne unseren Prozess der „amtssignierten Dokumente“ (zB
Schulnachrichten, Schulbesuchsbestätigungen u.a.) mit allen Interessierten.
Grundsätzlich
reicht die Abwicklung über die „Automatische Erkennung“ im Bildungsportal
völlig – Die Schüler*innen erhalten das persönliche Dokument dann im
persönlichen Archiv!
Unsere Abwicklung
stellt durch Umbenennen bzw. Einsatz eines Serienmail-Tools auch sicher, dass
alle Empfänger*innen das Dokument – abgesichert gegen falsche Attachments –
zusätzlich per Serienmail erhalten.
Die
Prozessbeschreibung (nur für „Detail-Interessierte“…) steht HIER zum Download zur Verfügung.
# Ankündigung Vollmachten:
Am 30. Jänner 2025 wird das von der Stammzahlenregisterbehörde betriebene
„Bilaterale Vollmachtenregister“ durch ein neues System abgelöst. Weitere Infos
folgen – Bisherige Vollmachten bleiben bestehen!
# Gültigkeit von
„Papier-Führerscheinen“:
Alle Papier- und Scheckkartenführerscheine, die vor dem 19. Jänner 2013
ausgestellt wurden, bleiben bis 19. Jänner 2033 gültig (sofern nicht aus
anderen Gründen eine kürzere Befristung der Lenkberechtigung eingetragen ist).
Sie müssen jedoch spätestens bis zum 19. Jänner 2033 in einen aktuellen
Scheckkartenführerschein umgeschrieben werden. (Quelle
& Infos)
Sie wollen diesen Newsletter
abbestellen: Klicken Sie bitte HIER – Neuanmeldungen jederzeit
willkommen: https://egov.bhakwien10.at
Herzliche Grüße und schöne
Vorweihnachtszeit,
Ihr/Dein
Jörg Hopfgartner
P.S. „Last Minute” Info für
all jene, die heute Donnerstag, 5.12. um 19 Uhr „Zeit und Laune“ haben: https://www.virtuelle-ph.at/veranstaltung/electure-bildungsportal-und-amtssignatur/